Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Geltungsbereich

1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Pensionszimmern zur Beherbergung sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen der Pension.

1.2. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher vereinbart wurde.

  1. Vertragsabschluss, -partner, -haftung, Verjährung

2.1. Der Vertrag kommt durch die Annahme der Anfrage des Kunden durch die Pension zustande.

2.2. Vertragspartner sind die Pension und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er der Pension gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Pensionsaufnahmevertrag.

2.3. Die Pension haftet für ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag. Im nicht leistungstypischen Bereich ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit der Pension beschränkt.

2.4. Gegenstände oder Materialien, die in allgemein zugänglichen Räumen der Pension, in den technischen Einrichtungen und in den Funktionsräumen der Pension hinterlassen werden, gelten nicht als eingebracht, wenn sie nicht ausdrücklich von einer dazu berechtigten Person in Obhut genommen wurden. Wertgegenstände sind im Zimmersafe einzuschließen. Für nicht eingeschlossene Wertgegenstände ist die Haftung ausgeschlossen. Abgesehen von den Regelungen der §§ 701ff BGB wird die Haftung betragsmäßig auf die Höhe des vereinbarten Mietpreises beschränkt.

2.5. Die Verjährung beträgt für alle Ansprüche des Kunden 6 Monate.

  1. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung, Haftung

3.1. Die Pension ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer oder Funktionsräume bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

3.2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen die vereinbarten Preise der Pension zu zahlen.

3.3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Diese beträgt zurzeit 7%. Änderungen der Mehrwertsteuer gehen zu Gunsten oder Lasten des Kunden.

3.4. Die Preise können von der Pension ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung der Pension oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und die Pension dem zustimmt.

3.5. Die Pension ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. 

3.6. Reservierungen von Funktionsräumen stehen dem Kunden nur zu der vereinbarten Zeit zur Verfügung. Eine Inanspruchnahme der Funktionsräume über den vereinbarten Zeitraum hinaus bedarf der vorherigen Zustimmung der Pension.

3.8. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung der Einrichtung und stellt die Pension Abendrot von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung frei.

  1. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)

4.1. Ein Rücktritt des Kunden des mit der Pension geschlossenen Vertrages bedarf der schriftlichen Zustimmung der Pension. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges der Pension oder einer von ihr zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung. 

4.2. Sofern zwischen Pension und dem Kunden ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche der Pension auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber der Pension ausübt, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzuges der Pension oder eine von ihr zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt. 

4.3. Nimmt ein Kunde vertragliche Leistungen, die er im Voraus bestellt oder reserviert hatte, nicht ab, so bleibt er zur Zahlung des vereinbarten Preises in folgender Höhe verpflichtet:

-für eine Stornierung bis zu 14 Tagen vor Anreisetermin werden keine Stornogebühren verrechnet.

-für eine Stornierung ab 13 Tagen Anreisetermin werden 100 % der bestellten Leistung fällig. Stornierungsgebühren werden um den Betrag der Logis vermindert, die durch die Weitervermietung der stornierten Zimmer zum erstellten Termin erzielt werden können. Ist die bestellte Leistung teilbar und wird nur ein Teil der Leistung nicht abgenommen, so werden Stornokosten nach Maßgabe der Abstufung des vorstehenden Absatzes auf der Basis des auf diesen Leistungsteil entfallenden Betrages der bestellten Leistung fällig.

4.4. Bei Frühabreise, die der Pension erst während des Aufenthaltes des Gastes mitgeteilt werden, behält sich die Pension vor, 20% der Logiskosten pro Nacht zu berechnen, bis zu dem ursprünglich reservierten Abreisedatum. Gezahlte Vorauszahlungen werden nicht erstattet.

 

  1. Rücktritt der Pension

5.1. Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist die Pension in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfragen der Pension auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. 

5.2. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von der Pension gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist die Pension ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. 

5.3. Ferner ist die Pension berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, z.B. falls- höhere Gewalt oder andere von der Pension nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;

- Zimmer unter irreführender oder falscher Angaben wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zweckes, gebucht werden; 

- die Pension begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Pension in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts bzw. Organisationsbereich der Pension zuzurechnen ist. 

5.4. Die Pension hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechtes unverzüglich in Kenntnis zu setzen. 

5.5. Bei berechtigtem Rücktritt der Pension entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

  1. Zimmerbereitstellung, und -rückgabe

6.1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.

6.2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 14:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

6.3. Am vereinbarten Abreisetermin sind die Zimmer der Pension spätestens um 10:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen.

  1. Haftung

7.1. Für die unbeschränkte Haftung der Pension gelten die gesetzlichenBestimmungen.

7.2. Weckaufträge werden von der Pension mit größter Sorgfalt ausgeführt. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.

7.3. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Die Pension übernimmt die  Zustellung, Aufbewahrung und - auf Wunsch - gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.

7.4. Eine Haftung der Pension für Leistungen Dritter besteht nicht.

  1. Rechtsmodalitäten

8.1. Rechnungen sind grundsätzlich nach Erhalt sofort und ohne Abzug von Skonto fällig. 

8.2. Bei Zahlungsverzug ist die Pension zur Weinlaube berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Diskontsatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen, wenn nicht ein Verzugsschaden in anderer Höhe nachgewiesen wird. 

8.3. Der Kunde kann mit der Gegenforderung gegen die Pension Abendrot nur insoweit aufrechnen, als seine Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. 

8.4. Der Zahlungsverzug auch nur einer Rechnung berechtigt die Pension alle weiteren und zukünftigen Leistungen für den Kunden einzustellen. Die Pension zur Weinlaube entscheidet darüber ohne Ankündigung.

  1. Schlussbestimmungen

9.1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftbedingungen für die Pensionsaufnahme sollten schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam. 

9.2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der Pension. 

9.3. Ausschließlicher Gerichtsstand - auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten - ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz der Pension. Sofern ein Vertragspartner die Vorraussetzungen des § 38 Absatz 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz der Pension. 

9.4. Es gilt deutsches Recht. 9.5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Pensionsaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften

 

 

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Thomas Borst
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